Spendenaufruf
Absetzbarkeit von Spenden an den Bibliotheksverband Kärnten
Spenden aus dem Privatvermögen, die Sie an den Bibliotheksverband Kärnten leisten, sind steuerlich bis 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweilen Jahres als Sonderausgaben absetzbar.
Dar Gesamtbetrag der Einkünfte (das ist grundsätzlich die Summe der Jahreseinkünfte) ist aus dem Einkommensteuerbescheid bzw. der Arbeitnehmerveranlagung ersichtlich.
Soll die Spende als Sonderausgabe berücksichtigt werden, müssen Spender dem Bibliotheksverband Kärnten einmalig ihren Vor- und Zunamen und ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Diese Datenübermittlung ist für den Spender in FinanzOnline ersichtlich.
Der Spendenbetrag muss vom Spender ausdrücklich als solcher auf dem Zahlungsbeleg deklariert werden und wird auf diese Weise automatisch in der (Arbeitnehmer-) Veranlagung berücksichtigt und ist daher nichtmehr in der Steuererklärung einzutragen. Für die Datenübermittlung ist jedoch unbedingt erforderlich, dass Sie dem Bibliotheksverband Kärnten Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum in korrekter Schreibweise auf dem Zahlungsbeleg bekanntgeben.